Persönliche Daten
zusätzlicher Grundstückseigentümer
Informationen über das Gebäude
Es gilt als Holzhaus, wenn es ein Holzständerhaus oder ein Blockhaus ist.
Wichtige Information
Auf Ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden sollen Vorrichtungen angebracht werden, die erforderlich sind, um Zugänge zum öffentlichen Glasfaser-Telekommunikationsnetz einzurichten.
Vor Aufnahme der Bautätigkeiten möchten wir uns mit Ihnen als Eigentümer:innen zu den geplanten Arbeiten abstimmen. Bitte überprüfen bzw. ergänzen Sie nachfolgend Ihre Kontaktdaten, damit unsere Dienstleister:innen Sie für eine Vor-Ort-Begehung kontaktieren können. Wenn Sie keinen Abstimmungsbedarf haben und uns keine Daten übermitteln, gehen wir von Ihrer stillschweigenden Zustimmung aus.
Wir als Netzbetreiberin verpflichten uns, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, Ihr Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude nur im notwendigen und zumutbaren Maße zu belasten und wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zum öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch uns als Netzbetreiberin beschädigt worden sind.
Im Rahmen der technischen und vertraglichen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen werden wir als Netzbetreiberin eventuell vorinstallierte Glasfaser-Hausverkabelungen nutzen.
Eigentümererklärung für die Netzebene 4 (Wohnungsanschlüsse)
Die Netzbetreiberin verlegt in dem Gebäude auf dem zugehörigen Grundstück eine für die Gebäudeeigentümer:innen kostenlose Glasfaser-Infrastruktur (NE4) bis in die einzelnen Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten zu errichten. Die NE4 (Netzebene 4) bleibt mit Glasfaserkabeln, Leerrohren, TV-Modulen, Abschlussdosen und sonstigen von der Netzbetreiberin eingebrachten Infrastruktur im Eigentum der Netzbetreiberin, auch wenn diese fest mit den Gebäuden oder Grundstücken verbunden sind. Diese werden gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut. Die Netzbetreiberin nutzt diese Glasfaser-Infrastruktur (NE4) exklusiv und unentgeltlich, um FTTH (Fiber to the Home) und Telekommunikationsdienste bereitzustellen. Der Netzbetreiber verpflichtet sich die Arbeiten fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Vor Aufnahme der anstehenden Arbeiten auf dem Grundstück und an den Gebäuden werden diese Arbeiten mit den Eigentümer:innen abgestimmt.
Das/die Gebäude auf dem der Eigentümererklärung zugehörigen Grundstück, verfügt bereits über eine Glasfaser-Inhausverkabelung (NE4), die sich im Eigentum der Gebäudeeigentümer:innen befindet und der Netzbetreiberin kostenlos zur Versorgung der einzelnen Wohneinheiten mit Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden kann. Diese Glasfaser-Inhouseverkabelung (NE4) ist an einem zentralen Übergabepunkt mit einem Patchfeld ausgestattet, von dem aus jeweils zwei freie Fasern bis in die Wohneinheiten vorhanden sind.
Die Eigentümer:innen werden das/die Gebäude auf dem der Eigentümererklärung zugehörigen Grundstück eine Glasfaser-Inhausverkabelung (NE4) selbst auf eigene Kosten errichten. Diese Glasfaser-Inhausverkabelung (NE4) wird sich im Eigentum der Gebäudeeigentümer:innen befinden und kann von der Netzbetreiberin kostenlos zur Versorgung der einzelnen Wohneinheiten mit Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden. Diese Glasfaser-Inhausverkabelung (NE4) ist an einem zentralen Übergabepunkt mit einem Patchfeld ausgestattet, von dem aus jeweils zwei freie Fasern bis in die Wohneinheiten vorhanden sind.
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Damit wir Ihnen das bestellte Produkt auch zur Verfügung stellen können, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen an die E-Mailadresse: planungne4@swhl.de
- Grundrisszeichnungen aller Stockwerke des Gebäudes als PDF, JPD oder DWG (Raumbezeichnungen oder Maßangaben sind nicht von Nöten)
- Schnittzeichnungen (Falls vorhanden)
- Benennung Ansprechpartner:in: Hauswart:in/Hausmeister:in, der/die unserer Planer:innen vor Ort in das Gebäude lässt
- Mieterliste mit Angabe der Wohnungslage (z.B. EG links)
- Kontaktdaten der Mieter (Telefonnummer und ggf. E-Mailadresse) um Begehungstermine für die einzelnen Wohneinheiten zu vereinbaren
- Ggf.: Brandschutzkonzept/Baugenehmigung bei Gewerbeimmobilien; Unterlagen oder Informationen, falls das Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt
Nach Erhalt der Unterlagen vereinbart unser Planungsbüro einen circa 15-minütigen vor Ort Termin zur gemeinsamen Bestimmung der baulichen Erschließungsweise. Ebenso haben die Mieter/Eigentümer der Wohnungen die Möglichkeit ihre Vorstellungen und Fragen zu äußern. Dabei erhält jede Wohneinheit ergänzend einen Termin zur persönlichen Aufklärung und Erläuterung der geplanten Baumaßnahme. Sollten Sie keine Mieter- oder Eigentümerdaten übermitteln können, werden wir den Abstimmungstermin per Aushang ankündigen.
Wir schicken Ihnen nach der Bestellung eine E-Mail, damit wir Ihre E-Mail Adresse verifizieren können. Bitte rufen Sie Ihre E-Mails ab und folgen den Anweisungen, erst dann wird Ihre Bestellung weiter verarbeitet!
Die notwendigen Datenschutzhinweise finden Sie hier.